Verkauf an Verbraucher
Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, gilt seit Ende 2020 die gesetzliche Teilung: Der Anteil des Käufers darf den des Verkäufers nicht übersteigen.

Maklerprovision
Eine Provision ist erklärungsbedürftig, wenn niemand sagt, was darin enthalten ist. Deshalb legen wir Leistungen, Zeitpunkt und Grundlage offen.
Persönlich beraten lassenGrundsatz
Wir arbeiten erfolgsabhängig. Bis zum notariellen Abschluss tragen wir den vollständigen Aufwand für Bewertung, Aufbereitung und Vermarktung.
Das schafft eine klare Interessenlage: Ein Ergebnis entsteht nur, wenn Käufer und Verkäufer beide zustimmen. Ein überhöhter Preis hilft dabei ebenso wenig wie ein zu schneller Abschluss.
Marktwerteinschätzung und Preisstrategie
Unterlagenbeschaffung bei Ämtern und Verwaltung
Fotografie, Video und neu gezeichnete Grundrisse
Exposé, Portalvertrieb und Off-Market-Ansprache
Besichtigungen persönlich durch den Inhaber
Bonitäts- und Finanzierungsprüfung
Verhandlung und Kaufvertragsvorbereitung
Begleitung zum Notar und bis zur Übergabe
Seit der Reform des Maklerrechts ist die Aufteilung bei Wohnimmobilien gesetzlich geregelt. Die folgenden Fälle unterscheiden sich deutlich.
Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, gilt seit Ende 2020 die gesetzliche Teilung: Der Anteil des Käufers darf den des Verkäufers nicht übersteigen.
Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeimmobilien ist die Aufteilung frei verhandelbar und wird vor Beauftragung schriftlich festgehalten.
Eine Provisionspflicht entsteht ausschließlich durch eine gesonderte, vorher zugegangene Vereinbarung, niemals stillschweigend.
Diese Übersicht gibt den allgemeinen Rahmen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die schriftliche Vereinbarung zu Ihrem konkreten Objekt.
FAQ Provision
Erst mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Kommt kein Vertrag zustande, entsteht kein Anspruch, unabhängig davon, wie viel Arbeit bereits geleistet wurde.
Nein. Bewertung, Beratung, Unterlagenbeschaffung, Fotografie und Vermarktung sind mit dem Auftrag abgegolten. Es gibt keine Vorkasse und keine Aufwandspauschalen.
Die Höhe hängt von Objektart, Aufwand und Auftragsform ab und wird individuell vereinbart. Sie erhalten sie vor Beauftragung schriftlich und ohne Kleingedrucktes.
Ein Alleinauftrag bündelt die Vermarktung an einer Stelle. Das schützt den Preis, weil dieselbe Immobilie nicht parallel und zu unterschiedlichen Konditionen im Markt auftaucht.
Ein erstes Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Sie erfahren, was Ihre Immobilie heute wert ist und welcher Weg zu Ihrer Situation passt.